Die gymnasiale Oberstufe

Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2019/2020 in die Qualifikationsphase eingetreten sind und somit erstmals ihre Abiturprüfungen 2021 absolviert haben, erwartet in der Oberstufe Unterricht in Leistungskursen und Grundkursen.
Die beiden Leistungskursfächer werden mit jeweils fünf Stunden pro Woche unterrichtet, daneben gibt es drei- und zweistündige Grundkurse.

Die Organisation der gymnasialen Oberstufe wurde erstmals mit Wirkung vom 01.08.2019 so durch die neue Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (APVO M-V) geregelt.

Die gymniasale Oberstufe in Mecklenburg-Vorpommern – Broschüre zur Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung

Herausgeber der Broschüre:
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
Mecklenburg-Vorpommern
Werderstr. 124
19055 Schwerin

 

Die Organisation der gymnasialen Oberstufe wird geregelt durch die Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (APVO M-V).

Die gymnasiale Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase.

Am Ende der erfolgreichen gymnasialen Oberstufe wird die allgemeine Hochschulreife erworben, die sich aus der Abiturprüfung und den Leistungen in der Qualifikationsphase zusammensetzt.

In der Einführungsphase wird der Unterricht im Klassenverband nach der geltenden Stundentafel erteilt. Weiterhin müssen alle Schüler zwei Fremdsprachen lernen. In der Jahrgangsstufe 10 haben die Schüler 36 Stunden pro Woche Unterricht im Pflicht- und Wahlpflichtbereich.

Die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase wird durch Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 erworben.

Die Qualifikationsphase umfasst die vier Halbjahre (Semester) der Jahrgangsstufen 11 und 12. Versetzungen innerhalb der Qualifikationsphase finden nicht statt.

Die erzielten Leistungen der vier Halbjahre werden zusammen mit den Leistungen aus der Abiturprüfung in die Gesamtqualifikation für die allgemeine Hochschulreife eingebracht.

Unterrichtsfächer werden in Fächern und Hauptfächern unterschieden. Im Unterricht der Hauptfächer wird ein vertieftes Verständnis, das in die wissenschaftliche Arbeitsweise einführt, vermittelt. Er wird vierstündig unterrichtet. Inhalte des Unterrichts der Fächer sind grundlegende inhaltliche und methodische Kenntnisse sowie Einsichten in die wichtigsten Fragen des jeweiligen Faches. Fächer werden zweistündig unterrichtet.

Die beiden wichtigsten Ansprechpartner für die Schüler und Eltern sind während des Besuchs der Klassen 10 bis 12 der Oberstufenkoordinator und die Tutorinnen und Tutoren.

Der Oberstufenkoordinator informiert in schulischen Veranstaltungen und nach Bedarf in Einzelgesprächen über die gymnasiale Oberstufe und berät Eltern und Schüler bei wichtigen Entscheidungen wie Fächerwahl, Belegungsverpflichtung oder Einbringen von Leistungen in die Gesamtqualifikation.
Der Tutor übernimmt die Klassenleitertätigkeit in der Qualifikationsphase. Er steht in ständigem Kontakt zu den Fachlehrern und berät die Schüler über Angelegenheiten der jeweiligen Unterrichtsfächer. Als direkter Ansprechpartner der Schüler steht er diesen unterstützend und informativ zur Seite.

Für die Leistungsbewertung sind die im Unterricht auf der Grundlage der Rahmenpläne Mecklenburg-Vorpommern für die jeweiligen Fächer vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten maßgebend.

In der Jahrgangsstufe 10 werden die Leistungen mit den Noten 1 bis 6 bewertet. Die Klasse 10 endet mit einem Versetzungszeugnis.

In der Qualifikationsphase tritt das Studienbuch an die Stelle der Halbjahreszeugnisse.

In der Einführungsphase werden in allen Unterrichtsfächern mit Ausnahme des Faches Sport und des Wahlpflichtunterrichts Klausuren im Umfang von mindestens 45 Minuten, bei Aufsätzen im Umfang von mindestens 90 Minuten geschrieben. In den Unterrichtsfächern Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen werden mindestens drei Klausuren im Schuljahr geschrieben. In den weiteren Unterrichtsfächern werden im Schuljahr jeweils eine bis zwei Klausuren geschrieben.

In der Qualifikationsphase werden in allen Unterrichtsfächern in jedem Halbjahr, je nach Unterrichtslage, eine oder zwei Klausuren mit einer Dauer von mindestens 90 Minuten geschrieben. Im Halbjahr der Abiturprüfung wird nur jeweils eine Klausur geschrieben.

Im dritten oder im vierten Halbjahr schreiben die Schüler in den Leistungskursfächern auf erhöhtem Anforderungsniveau je eine Klausur unter abiturähnlichen Bedingungen.

In der Qualifikationsphase gehen die Klausuren in der Regel mit einem Anteil von 50 Prozent in die Gesamtbewertung des Halbjahres ein. Die Aufgabenstellungen der Klausuren in der Qualifikationsphase orientieren sich an der Erweiterung und Vertiefung von Kompetenzen, den Standards und den Aufgabenformen der schriftlichen Abiturprüfung und damit an den Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife und den „Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung“(EPA).

Die Abiturprüfung erfolgt am Ende der Jahrgangsstufe 12 in fünf Unterrichtsfächern, an denen der Schüler mindestens ein Halbjahr in der Einführungsphase teilgenommen hat. Es sind drei schriftliche Prüfungen und zwei mündliche Prüfung zu absolvieren.

Schriftliche Prüfungsfächer sind die zwei Leistungskursfächer (1. und 2. Prüfungsfach). Ein Hauptfach muss entweder Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein. Diese Prüfungen erfolgen auf erhöhtem Anforderungsniveau. Zudem ist ein weiteres Unterrichtsfäch ein schriftliches 3. Prüfungsfach. Diese Prüfung erfolgt auf grundlegendem Anforderungsniveau.

Zwei mündliche Prüfungen werden in weiteren Unterrichtsfachern (4. und 5. Prüfungsfach) auf grundlegendem Anforderungsniveau durchgeführt.

Unter den fünf Prüfungsfächern müssen die Unterrichtsfächer Deutsch, Mathematik, ein Unterrichtsfach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld sowie eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein.

Aus jedem Aufgabenfeld muss mindestens ein Fach gewählt werden. Zur Abdeckung des mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeldes kommt nur Mathematik oder die Naturwissenschaften Physik, Chemie, Biologie in Frage.

Das erste und das zweite Abiturprüfungsfach werden mit der Wahl der Leistungskursfächer festgelegt. Am Ende des dritten Halbjahres der Qualifikationsphase erfolgt die Wahl der weiteren drei Prüfungsfächer.

Die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft (siehe § 43 Gesamtqualifikation Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (APVO M-V)).

Mit der allgemeinen Hochschulreife erwerben die Schülerinnen und Schüler die Zugangsberechtigung zu allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Das bestandene Abitur berechtigt auch zu einem Studium im Ausland.

Die Voraussetzungen für den schulischen Teil der Fachhochschulreife sind erfüllt, wenn Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Halbjahren der Qualifikationsphase bestimmten Mindestanforderungen genügen. In der Regel ist dies nach der Jahrgangsstufe 11 der Fall. Mit der Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erreicht die Schülerin oder der Schüler einen Abschluss, der der Mittleren Reife gleichwertig ist.

Für die Zuerkennung der gesamten Fachhochschulreife muss nach Verlassen der Schule allerdings noch mindestens ein einjähriges Betriebspraktikum absolviert werden. Die dann mögliche Zuerkennung erfolgt durch Antragstellung an das Bildungsministerium.

HINWEIS: Im § 19 (4) Schulgesetz M-V heißt es:

Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums erreichen die Schülerinnen und Schüler einen Abschluss, der der Berufsreife gleichwertig ist. Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums erreichen die Schülerinnen und Schüler, deren Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 einen Notendurchschnitt über alle Fächer von bis zu 3,9 oder besser ausweist, einen Abschluss, der der Mittleren Reife gleichwertig ist. Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen und die Mittlere Reife anstreben, können sich an der bisher besuchten Schule einer entsprechenden zentralen Prüfung unterziehen. Diese orientiert sich an den Prüfungen zur Mittleren Reife.

Quelle: http://www.bildung-mv.de/schueler/schule-und-unterricht/schularten/gymnasium/