Schulordnung

Hier der Link zur Schulordnung vom 14.10.2024

Wir schaffen eine Atmosphäre der Achtsamkeit und des Respekts. Jeder Einzelne in unserer Schulgemeinschaft trägt Verantwortung, um ein positives und unterstützendes Umfeld zu fördern, in dem sich alle Mitglieder frei entfalten können. 

  1. Das Gymnasiale Schulzentrum „Felix Stillfried“ ist eine gebundene Ganztagsschule sowie Lern- und Lebensort für Schülerinnen und Schüler von Klasse 1 bis 12. Von 7:55 Uhr bis 15:25 Uhr finden Lernangebote statt. Näheres regelt das Ganztagsschulkonzept.
  2. Grundsätzlich ist rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn eine lernbereite Arbeitsumgebung durch die Schülerinnen und Schüler herzustellen.
  1. Erscheint der unterrichtende Lehrer nicht im Unterrichtsraum, meldet der Klassensprecher dieses 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat.
  1. Die Abmeldung bei Krankheit der Schülerinnen und Schüler erfolgt immer am ersten Tag der Erkrankung durch die Eltern bis 8:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail im Sekretariat. Bei Wiedererscheinen ist in den Klassen 1 bis 10 innerhalb von drei Tagen die Entschuldigung in schriftlicher Form bei der Klassenleitung sowie in den Klassen 11 und 12 sofort bei den Fachlehrerinnen und Fachlehrern vorzuzeigen. Wurden Leistungsnachweise nicht erbracht, ist es zwingend erforderlich, dass Schülerinnen und Schüler zeitnah mit der entsprechenden Fachlehrkraft Absprachen tätigen.
  2. Wir alle sind verpflichtet, die vom Schulträger (Amt Stralendorf) zur Verfügung gestellten Materialien, Räume, Außenanlagen sowie jegliches Schuleigentum mit größter Sorgfalt zu nutzen. Zuwiderhandlungen führen zu Schadenersatzansprüchen.
  3. Alle Schülerinnen und Schüler von Klasse 1 bis 10 verbringen die Pausen auf dem Schulhof, Klasse 11 und 12 dürfen sich im Haus 1 aufhalten. Der Schulhof darf in Pausen und Freistunden nur von Schülern der 11. und 12. Klassen verlassen werden. Verlässt ein Schüler das Schulgelände, erlöschen die Aufsichtspflicht und der Versicherungsschutz durch die Schule. Genaueres regeln die -> Belehrungen im Klassenbuch sowie Fachraumbelehrungen.
  1. In den Klassenstufen 1 bis 10 gilt ein generelles Handyverbot auf dem gesamten Schulgelände. Den Klassenstufen 11 bis 12 ist eine Handynutzung ausschließlich während der großen Pausen und Freistunden zu unterrichtlichen Zwecken im Haus 1 gestattet. Bei Zuwiderhandlungen werden die Handys von den betreffenden Schülerinnen und Schülern beim Schulleiter oder bei Abwesenheit im Sekretariat abgegeben und frühestens am Ende des Unterrichtstages des jeweiligen Schülers persönlich an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt.

Tablets dürfen im Unterricht nur nach Genehmigung durch die Lehrkraft als den Unterricht ergänzendes Medium genutzt werden.

Während Klassenarbeiten und Klausuren sind mobile Endgeräte auf dem Lehrertisch zu hinterlegen. Die Benutzung von Video- und Tonaufzeichnungsgeräten ist unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte und des Rechts am eigenen Bild untersagt.

In der Mensa gilt während der Essenszeiten ein generelles Verbot von allen mobilen Endgeräten für alle Klassenstufen.

  1. Der Besitz, Handel bzw. Genuss von Alkohol und anderen Rauschmitteln ist verboten. Innerhalb des Schulgeländes und der Bannmeile (Sichtbereich, Park) besteht Rauchverbot.

Das Mitbringen bzw. Tragen von Symbolen, Schriften, Kleidung mit extremistischem Hintergrund, waffenähnlicher bzw. pyrotechnischer Gegenstände sowie pornographischer oder gewaltverherrlichender Erzeugnisse ist verboten. Im Verdachtsfall sind die Lehrerinnen und Lehrer berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen und die entsprechenden Gegenstände einzuziehen (dies sollte immer im Beisein einer zweiten Person erfolgen und bei Verweigerung der Schülerin oder des Schülers durch die Polizei).

     9. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für zurückgelassene Gegenstände bzw. Wertsachen.

  1. Die Schülerinnen und Schüler werden regelmäßig aktenkundig belehrt und alle Eltern sowie alle Schülerinnen und Schüler nehmen diese Schulordnung mit ihrer Unterschrift zur Kenntnis.

Verstöße gegen diese Schulordnung werden durch das Schulgesetz M-V, insbesondere durch die Paragraphen 60 und 60a, weitere gesetzliche Regelungen sowie durch hausinterne Maßnahmen geahndet.

Stralendorf, den 14.10.2024                               gez. A. Henke – Schulleiter

Unterrichtszeiten:

  07:30 Uhr Öffnung der Schule durch die Frühaufsicht
1. Block 07:55 – 08:40 Uhr

08:45 – 09:30 Uhr

1. Unterrichtsstunde

2. Unterrichtsstunde

  09:30 – 09:35 Uhr

09:35 – 09:50 Uhr

Frühstückspause im Unterrichtsraum

Hofpause

2. Block 09:50 – 10:35 Uhr

10:40 – 11:25 Uhr

3. Unterrichtsstunde

4. Unterrichtsstunde

  11:25 – 11:55 Uhr Essen- und Hofpause
3. Block 11:55 – 12:40 Uhr

12:45 – 13:30 Uhr

5. Unterrichtsstunde

6. Unterrichtsstunde

  13:30 – 13:50 Uhr Essen- und Hofpause
4. Block 13:50 – 14:35 Uhr

14:40 – 15:25 Uhr

7. Unterrichtsstunde

8. Unterrichtsstunde

  15:25 Uhr Unterrichtsende