Allgemein

Warnstreiks VLP Donnerstag und Freitag

Sehr geehrte Eltern,

an diesem Donnerstag und Freitag kommt es nun gleich zum Beginn des 2. Schulhalbjahres zu einer besonderen Herausforderung: Es wird an beiden Tagen aufgrund von Streiks zu Busausfällen kommen (siehe Pressemitteilung weiter unten). Damit trotzdem regulärer Unterricht stattfindet, möchte ich Sie bitten Fahrgemeinschaften zu bilden oder Ihre Kinder (es wird wärmer in den nächsten Tagen) mit dem Fahrrad zur Schule zu schicken

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Sollte aus vertretbaren Gründen Ihr Kind nicht den Weg zur Schule antreten können, melden Sie es bitte in den Sekretariaten ab. Es gilt dann als entschuldigt.

Arne Henke – Schulleiter

Linienverkehr und Rufbusse fallen aus – ver.di ruft am 20. und 21.02.2025 zu Warnstreiks auf

Sehr geehrte Fahrgäste,

die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft ihre Mitglieder für Donnerstag, den 20.02.2025 bis Freitag, den 21.02.2025 zu landesweiten Warnstreiks in Mecklenburg-Vorpommern auf. Laut ver.di sei landesweit mit massiven Beeinträchtigungen im Nahverkehr zu rechnen.

Die Verkehrsleistungen der VLP sind auch von den Warnstreiks betroffen.  Somit fällt die Schülerbeförderung am Donnerstag und Freitag ganztägig aus. Wir bitten um Verständnis und darum, dass die Eltern die Schülerbeförderung ggf. selbst organisieren.

Bereits gebuchte Rufbusse fallen ebenfalls aus. Neue Rufbus-Bestellungen für Donnerstag, den 20.02.2025 und Freitag, den 21.02.2025 können bis auf Weiteres nicht angenommen werden.

Soweit im Landkreis Ludwigslust-Parchim und im Amt Neuhaus andere Busunternehmen in Anspruch genommen werden (z. B. Unser Roter Bus GmbH, Go Transporte Service GmbH, Transportgesellschaft mbH Lewitz), beachten Sie bitte, dass Umstiege in Ihrer Wegekette von und zu VLP-Verkehrsleistungen nicht stattfinden können.

Nicht bestreikt werden Sonderfahrten (z. B. Tagesausflüge) und der Werksverkehr (z.B. Lebenshilfewerk Hagenow, Diakoniewerke Neues Ufer und Kloster Dobbertin).

Es tut uns leid, dass es durch den Streik der ver.di zu Störungen im Betriebsablauf kommen wird. In dem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass Betriebsstörungen oder- unterbrechungen gemäß § 15 der aktuell gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen keine Ersatzansprüche begründen. Daher ist eine Erstattung von eventuell entstehenden Kosten nicht möglich.