Informationen zur Unterrichtsorganisation ab dem 17. Mai 2021
Sehr geehrte Eltern,
soeben habe ich die aktuelle und somit für die Unterrichtsorganisation ab dem 17.05.2021 ausschlaggebende Inzidenz für unseren Landkreis mit 111 erhalten. Somit wird ab dem 17.05.2021 der Unterricht wie folgt organisiert:
Grundschule
In der Grundschule bleibt es wie bisher beim Klassenleiterunterricht. Alle Kinder, die bisher nicht in der Notbetreuung waren, können ab Montag ebenso wieder zur Schule kommen. Sollte Ihr Kind nicht zur Schule kommen, melden Sie es bitte bei der Klassenleiterin ab.
Orientierungsstufe (Klasse 5/6)
In der Orientierungsstufe findet ab Montag Wechselunterricht mit zusätzlicher Notbetreuung statt. In welcher Woche ihre Tochter / ihr Sohn Präsenzunterricht hat, erfahren Sie über die Klassenleitung.
In den 5. Klassen wird die Notbetreuung zusätzlich zum Wechselunterricht im Klassenraum durchgeführt.
In den 6. Klassen wird der Wechselunterricht im Klassenraum durchgeführt. Kinder, welche zusätzlich in der Parallelwoche die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, erhalten diese in der Aula. Diese Schüler treffen sich bitte auf dem Hof am Mensaeingang und werden dort um 7.55 Uhr abgeholt.
Bitte denken Sie daran, den Kindern alle ausgedruckten Arbeitsblätter, -pläne sowie notwendige Materialien, Lehrbücher und Arbeitshefte mitzugeben.
Sollten Sie die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen müssen, melden Sie sich bitte zeitnah unter s.schuessler@schulzentrum-stralendorf.de.
Klasse 7R-8R sowie Klasse 7G-10G
Diese Klassen starten Montag mit dem Wechselunterricht, es wird dabei die bisherige Gruppeneinteilung beibehalten, es kommt nächste Woche also die Gruppe 2 in einer A-Woche.
Klasse 9R und 11G
Diese Klassen bleiben auch in der nächsten Woche im Wechselunterricht und werden ab dem 26.05.2021 wieder in den regulären Präsenzunterricht in voller Klassen- bzw. Kursstärke zurückkehren.
Klasse 10R und 12G
In diesen Klassen findet weiterhin der prüfungsrelevante Unterricht in den mündlichen Prüfungsfächern statt.
Allgemeine Regelungen
Es gilt für alle Schülerinnen und Schüler eine Testpflicht, also benötigen wir Montag früh von jedem Kind, wenn noch nicht geschehen, entweder die Selbsterklärung zur Durchführung des Selbsttests bei uns in der Schule, das ausgefüllte Formular über die durchgeführte Testung in der Häuslichkeit (bitte beachten Sie hier, dass vorher ein formloser Antrag an die Schule dafür gestellt werden muss) oder eine Bescheinigung über einen negativen Test eines Testzentrums. Die Selbsttests werden immer Montag und Mittwoch durchgeführt.
Sollte Ihr Kind nach den Osterferien noch nicht wieder in der Schule gewesen sein, benötigen wir die ausgefüllte und von beiden Elternteilen unterschriebene Gesundheitsbestätigung. Alle Formulare habe ich Ihnen im Anhang hinterlegt.
Alle relevanten Informationen zum Stundenplan entnehmen Sie bitte ebenso dem Vertretungsplan.
Diese Regelungen gelten zunächst für die nächste Woche. Der Inzidenzwert unseres Landkreises am Mittwoch, den 19.05.2021, ist dann ausschlaggebend für die Unterrichtsorganisation der darauffolgenden Woche.
Wir freuen uns auf Ihre Kinder in der nächsten Woche und wünschen Ihnen, vor allem den Vätern und Herren, morgen einen schönen Feiertag und ein hoffentlich sonniges verlängertes Wochenende!
Herzliche Grüße!
Arne Henke – Schulleiter
Anlagen:
Einverständniserklärung Eltern