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Informationen zur Unterrichtsorganisation ab dem 22. Februar 2021

Sehr geehrte Eltern,

ich hoffe, Sie hatten erholsame Tage und konnten das Winterwetter genießen. Da sich der aktuelle Inzidenzwert des Landkreises Ludwigslust-Parchim weiterhin über der Marke von 50 Infektionsfällen pro 100000 Einwohner befindet, können wir ab der nächsten Woche leider nicht in den Regelbetrieb zumindest bei den Klassen 1 bis 6 übergehen.

Folgende Regelungen gelten daher weiterhin ab dem 22.02.2021:

  • Klasse 1 bis 4: Es werden die Kinder in der Schule betreut, die nicht zu Hause lernen können. Geben Sie bitte Ihrem Kind die unterschriebene Selbsterklärung mit, sollten Sie diese nicht bereits eingereicht haben. Bitte melden Sie Ihr Kind bei der Klassenlehrerin bis zum 22.02.21 7:30 Uhr für die Tage in der nächsten Woche ab, wo Ihr Kind zu Hause lernt. Die Kinder, die zur Schule kommen, müssen vor Betreten des Schulhauses die Gesundheitsbestätigung von den Eltern unterschrieben abgeben. Für den Schulalltag gilt eine Maskenpflicht, außer beim Aufenthalt im Freien in den großen Pausen.
  • Klasse 5 und 6: Es werden die Kinder in der Schule betreut, die nicht zu Hause lernen können. Geben Sie bitte Ihrem Kind die unterschriebene Selbsterklärung mit, sollten Sie diese nicht bereits eingereicht haben. Bitte melden Sie Ihr Kind bei Frau Schüßler (schuessler@schulzentrum-stralendorf.de) bis zum 22.02.21 7:30 Uhr für die Tage in der nächsten Woche ab, wo Ihr Kind zu Hause lernt. Die Kinder, die zur Schule kommen, müssen vor Betreten des Schulhauses die Gesundheitsbestätigung von den Eltern unterschrieben abgeben. Für den Schulalltag gilt eine Maskenpflicht.
  • Klasse 7 bis 11 (außer 10aR und 10bR): Ihre Kinder werden weiterhin im Distanzlernen beschult.
  • Klasse 10R und 12 (Abschlussklassen): Es gilt weiterhin die Aufhebung der Präsenzpflicht. Es wird aber ein Präsenzunterricht angeboten. Neu ist, dass sich von diesem abgemeldet werden muss, wenn es „pandemiebedingte“ Gründe gibt. Dies erfolgt wie gewohnt bis 07:30 Uhr über das Sekretariat. Es gilt weiterhin für den Schultag die Maskenpflicht.

Eine Änderung dieser Unterrichtsorganisation kann es erst geben, wenn im Landkreis der Inzidenzwert von 50 an zehn aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Sobald dies absehbar wird, informiere ich Sie umgehend über die weitere Vorgehensweise.

Weitere allgemeingültige Regelungen sind:

  • Sollte Ihr Kind eine durch ein ärztliches Attest nachgewiesene Maskenbefreiung haben, so muss zwingend im Schulalltag der Mindestabstand von 1,50m eingehalten werden.
  • Regelungen zur Leistungsbewertung folgen in der nächsten Woche.
  • Alle Schülerinnen und Schüler, die zur Schule kommen, müssen vor Betreten des Schulhauses das Formular für die Gesundheitsbestätigung von den Eltern unterschrieben abgeben.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien nun aber erstmal schöne letzte Ferientage. Genießen Sie die Frühlingstemperaturen.

Herzliche Grüße!

Arne Henke – Schulleiter

T. Neik

Oberstufenkoordinator und Webmaster dieser Homepage